Finanztransaktionssteuer

Finanztransaktionssteuer

Mit Wirkung vom 1. März hat Italien als zweites von elf europäischen Ländern die Finanztransaktionssteuer eingeführt. Diese Steuer wird beim Kauf von Wertpapieren eines Unternehmens mit Sitz in Italien erhoben, wenn die Marktkapitalisierung der Aktien dieses Unternehmens mehr als 500 Millionen Euro beträgt. Ab 1. Juli 2013 wird die Steuer auch auf Finanzierungsinstrumente wie Aktienoptionen und andere Derivate an der Börse erhoben. Gegenwärtig fallen nur die Aktien von rund 70 Unternehmen unter diese Steuer. Der Steuersatz ist vom Handelsplatz abhängig und reicht vom regulierten Markt bei 0,12 bis 0,22 Prozent beim außerbörslichen Handel.

Als erstes Land hatte Frankreich zum 1. August 2012 diese Steuer eingeführt, und zwar nur für den regulierten Markt. Hier gilt als untere Grenze eine Marktkapitalisierung von einer Milliarde Euro, wodurch etwa 100 Aktiengesellschaften erfasst werden. Der Steuersatz beträgt 0,2 Prozent des Kaufpreises; jedoch sind Spekulanten, die dasselbe Wertpapier innerhalb eines Tages kaufen und wieder verkaufen oder in noch kürzeren Abständen handeln, von der Steuer befreit. Speziell für diese Börsenspekulationen wurde eine neue Steuer in Höhe von 0,01 Prozent eingeführt, die nur erhoben wird, wenn der Käufer in Frankreich steuerpflichtig ist.

Quelle: wikinews.org

 

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